Informationen zur JHV und Präsidentenwahl

Neuwahl des Präsidenten am 13. November 2020 in der Braunschweiger Stadthalle

Vor knapp zwei Wochen hat sich Sebastian Ebel als Aufsichtsratsvorsitzender der Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA und Präsident des BTSV Eintracht von 1895 e.V. aus seinen Ämtern zurückgezogen.

Durch die Niederlegung seiner Funktion als Präsident sieht die Satzung des Vereins die unmittelbare Veranlassung einer Neuwahl vor. In Anbetracht der aktuellen Corona-Verordnungslage zur Durchführung von Versammlungen und der zeitnah anstehenden nächsten ordentlichen Jahreshauptversammlung am 13. November 2020 in der Stadthalle Braunschweig, wird die Neuwahl des Präsidenten im Rahmen dieser Veranstaltung stattfinden.

Bis dahin wird der erste Vizepräsident Christoph Bratmann, mit Unterstützung der weiteren Vizepräsidenten, die Aufgaben als amtierender Präsident übernehmen. Zu diesen Aufgaben gehören auch Gespräche zur Nachfolge im Präsidentenamt.

Anschließend wird der Wahlausschuss – der sich aus dem Gesamtvorstand des BTSV ohne Beteiligung des Präsidiums zusammensetzt –  auf einer seiner nächsten Sitzungen eine Kandidatin/einen Kandidaten zur Wahl auf der JHV aufstellen.

Per Satzung ist der Präsident des BTSV ebenfalls Mitglied im Aufsichtsrat, jedoch nicht automatisch Vorsitzender des Gremiums. Mit Ausscheiden von Sebastian Ebel wurde Frank Fiedler bereits zum neuen Vorsitzenden gewählt. Christoph Bratmann gehört bis zur Neuwahl des Präsidenten dem Aufsichtsrat als Vertreter des Gesamtvereins an.

Christoph Bratmann: „Ich möchte Sebastian Ebel im Namen des Vorstandes und auch persönlich ganz herzlich für sein Wirken bei der Eintracht danken. Mit seiner Person sind viele emotionale und erfolgreiche Momente in diesem Verein verbunden. Zusammen mit den Vizepräsidenten Rainer Cech, Kay-Uwe Rohn und Dennis Kruppke werde ich bis zur nächsten Jahreshauptversammlung im November den BTSV führen und im Aufsichtsrat vertreten. Wir sind zuversichtlich, die Nachfolge von Sebastian Ebel erfolgreich zu regeln und dem Wahlausschuss einen geeigneten Vorschlag zu unterbreiten.“