Eintracht muss 94.725 Euro zahlen

DFB-Sportgericht sanktoniert die Vorkommnisse beim Derby in der Rückrunde

Eintracht Braunschweig wurde vom DFB-Sportgericht wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger beim Derby am 19. März 2023 mit einer Geldstrafe in Höhe von 94.725 Euro belegt.

Von diesem Betrag dürfen 31.500 Euro für sicherheitstechnische und/oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden.

„Die Sicherheit aller Stadionbesucher hat für uns oberste Priorität. Allerdings halten wir die aktuelle Bestrafungspraxis des DFB hinsichtlich des Einsatzes von pyrotechnischen Gegenständen in Teilen aus verschiedenen Gründen für nicht zielführend. Wir sind daher der Überzeugung, dass es an der Zeit ist, demnächst auch auf Vereins- und Verbandsebene einen konstruktiven und zielgerichteten Austausch zu führen. Wir befinden uns bereits in einem Prozess, in dem wir nach und nach mit verschiedenen Stakeholdern besprechen, wie künftig mit diesem Thema umgegangen werden sollte“, äußert sich Wolfram Benz, kaufmännischer Geschäftsführer bei Eintracht Braunschweig, zur erneuten Strafzahlung.

Eintracht Braunschweig hat das Urteil akzeptiert. Es ist rechtskräftig.

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