Hybride Mitgliederversammlung des BTSV Eintracht von 1895 e.V.
Veranstaltung findet in der Volkswagen Halle Braunschweig statt
Am Sonntag, dem 21. Januar 2024 um 14 Uhr (Einlass ab 13 Uhr) findet in der Volkswagen Halle Braunschweig die ordentliche Mitgliederversammlung des BTSV Eintracht von 1895 e.V. statt. Die Teilnahme ist sowohl digital als auch in Präsenz möglich.
Tagesordnung
- Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung
- Gedenken an die Verstorbenen
- Genehmigung des Protokolls der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 29. November 2022
- Genehmigung des Protokolls der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 17. November 2023
- Ehrungen
- Feststellung der stimmberechtigten Mitglieder
- Berichte des Präsidiums
- Entgegennahme des Jahresabschlusses 2022/2023
- Bericht der Rechnungsprüfer
- Bericht des Aufsichtsrates der Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA sowie der Eintracht Braunschweig Management GmbH
- Aussprache zu den Berichten
- Entlastung des Präsidiums
- Entlastung des Aufsichtsrates der Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA sowie der Eintracht Braunschweig Management GmbH
- Änderungen der Satzung des BTSV Eintracht von 1895 e.V.
- Neuwahl des Präsidiums, des Vorstands, des Ehrenrates und der Rechnungsprüfer
- Verkauf eines vereinseigenen Grundstücks
- Sonstige Anträge
- Verschiedenes
Stimmberechtigt sind gemäß § 12 Abs. 4 der Satzung nur aktive Mitglieder, passive Mitglieder und Ehrenmitglieder, die am Tag der Versammlung das 18. Lebensjahr vollendet haben und die am 21. Oktober 2023 bereits Vereinsmitglieder waren (3-Monatsfrist) und den Mitgliedsbeitrag entrichtet haben. Ein Anspruch auf Zutritt zur Präsenzversammlung ist von der Vorlage des gültigen Mitgliedsausweises abhängig.
Die Niederschriften der Mitgliederversammlungen (zu Tagesordnungspunkt 3. und 4.) und die Jahresabschlüsse des Vereins sowie der Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA (zu Tagesordnungspunkt 8. und 10.) liegen in der Zeit vom 14. Januar bis 28. Januar 2024 in der Geschäftsstelle des Vereins zur Ansicht aus.
Zu Tagesordnungspunkt 14: Die Anträge auf Änderung der Satzung betreffen folgende Regelungen:
- § 16 (2) Präsidium: Verlängerung der Amtszeit des Präsidiums in Verbindung mit § 17 (3) Vorstand: Verlängerung der Amtszeit des Vorstandes
- § 13 (1) Ämter: Mindestmitgliedschaft für Kandidaten zur Präsidiumswahl.
- § 15 (10) m) Mitgliederversammlung: Abberufung von Präsidiumsmitgliedern mit qualifizierter Mehrheit.
- § 15 (10) j) Mitgliederversammlung: Klarstellung der Weisung der Mitgliederversammlung an das Präsidium zur Umsetzung in den Tochtergesellschaften in Verbindung mit §17 (2) Vorstand/Wahlvorschlag für Aufsichtsräte. Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern mit qualifizierter Mehrheit.
- § 15 (12) Mitgliederversammlung: Klagefrist gegen Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
- § 4 (1) Verbandszugehörigkeit: Erweiterung der Zugehörigkeiten zu Verbänden.
- § 12 (4) Rechte und Pflichten der Mitglieder: Definition des Wahlalters auf der Jugendversammlung.
- § 17 (1) Vorstand:
- Verzicht auf Schatzmeister
- Verzicht auf Liegenschaftsreferent
- Veränderung von Pressewart zu Medien- und Kommunikationsbeauftragten
- Veränderung von Frauenwart zu Vielfältigkeitsbeauftragter
- Schaffung Funktion Traditionspfleger
- § 2 (1) Vereinszweck: Erweiterung des Vereinszwecks um Jugendhilfe.
- § 25 Inkrafttreten: Streichung des Paragrafen zum Inkrafttreten der Satzung.
Die entsprechenden Beschlussvorlagen liegen in der Zeit vom 14. Januar bis 28. Januar 2024 in der Geschäftsstelle des Vereins zur Ansicht aus.
Die Beschlussvorlage zu TOP 16 liegt in der Zeit vom 14. Januar bis 28. Januar 2024 in der Geschäftsstelle des Vereins zur Ansicht aus.
Zu Tagesordnungspunkt 17: Gegebenenfalls bis 31. Dezember 2023 eingereichte Anträge liegen in der Zeit vom 14. Januar bis 28. Januar 2024 in der Geschäftsstelle des Vereins zur Ansicht aus.