Löwen müssen 24.180 Euro zahlen

Pyrotechnische Gegenstände beim Auswärtsspiel in Hamburg - Urteil rechtskräftig

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 24.180 Euro belegt.

Davon kann der Verein bis zu 8.000 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden.

Vor Beginn des Zweitligaspiels beim Hamburger SV am 29. Januar 2023 zündeten Braunschweiger Zuschauer mindestens 31 pyrotechnische Gegenstände. Der Anstoß verzögerte sich um ungefähr zweieinhalb Minuten.

Eintracht Braunschweig hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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