Normenkontrolleilantrag wegen Zuschauerbeschränkung eingereicht

Antrag liegt beim zuständigen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg

Die niedersächsischen Drittligisten Eintracht Braunschweig, der SV Meppen sowie der VfL Osnabrück haben am vergangenen Montag einen Normenkontrolleilantrag beim zuständigen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingereicht.

Hintergrund ist die Entscheidung der niedersächsischen Landesregierung, weiterhin nur 500 Zuschauer zuzulassen und damit in einem bundesweit einzigartigen Vorgang nicht der bundeseinheitlichen Empfehlung der Länderkonferenz vom 2. Februar 2022 zu folgen, bei überregionalen Großveranstaltungen im Freien bis zu 50 Prozent der Höchstkapazität bzw. maximal 10.000 Zuschauerinnen und Zuschauer in den Fußballstadien zuzulassen.

Ziel ist es, bereits die Ligaspiele am kommenden Wochenende (11. bis 14. Februar) wieder mit einer relevanten Zahl an Zuschauern im Stadion austragen zu können.

In der vergangenen Woche haben wir bekanntgegeben, gegen die Entscheidung des Landes Niedersachsen juristisch vorzugehen. Die ausführliche Erklärung dazu findet Ihr hier.