DFB-Sportgericht sanktioniert die Derby-Vorkommnisse aus der Hinrunde in Hannover
Reduzierung der Strafe um 50 Prozent möglich
Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bund (DFB) hat Eintracht Braunschweig den finalen Strafantrag im Verfahren zum Abbrennen von Pyrotechnik und Vandalismus beim Auswärtsspiel in Hannover am 5. November 2023 zukommen lassen. Demnach müssen die Löwen eine Verbandsstrafe in Höhe von insgesamt 197.875 Euro bezahlen. Dabei ist der Kontrollausschuss den Einlassungen von Eintracht Braunschweig in begrenztem Umfang gefolgt. Von dieser Summe kann die Eintracht 66.000 Euro in eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen investieren.
Die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB sieht vor, dass das Strafmaß bei einer Identifizierung und Inregressnahme von mindestens zwei Tätern um 50 Prozent reduziert wird. Die Ermittlungen der Polizei Hannover sind abgeschlossen und an die Staatsanwaltschaft Hannover übergeben worden. Sobald von dort die Daten an Eintracht Braunschweig übermittelt worden sind, wird in jedem Einzelfall die Umsetzung einer möglichen Inregressnahme durch die Löwen geprüft.
Vor Spielbeginn, unmittelbar vor dem Anstoß und während der Partie wurden im Bereich des Gästeblocks zahlreiche pyrotechnische Gegenstände entzündet sowie unter anderem Sitzreihen herausgeschraubt und in den inneren Umlauf geworfen. Durch diesen Einsatz verzögerte sich der Anpfiff der Partie um einige Minuten, zudem wurde das Spiel im Laufe der 90 Minuten mehrere Male durch das Schiedsrichtergespann unterbrochen.
Wolfram Benz äußert sich zum finalen Strafantrag: „Wir mussten nach den Vorfällen im Hinspiel mit einem entsprechenden Strafantrag rechnen, die hohe Summe der Geldstrafe trifft uns dennoch sehr hart. Eintracht Braunschweig befindet sich unvermindert in einer wirtschaftlich herausfordernden Lage. Außerplanmäßige Aufwendungen, zu denen ganz eindeutig auch Strafzahlungen für den missbräuchlichen Einsatz von Pyrotechnik zählen, schaden der Eintracht enorm. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig für uns, die Verbandsstrafe deutlich zu reduzieren. Da die Ermittlungen abgeschlossen sind und über 60 Strafanzeigen gegen Personen gefertigt werden konnten, sind wir sehr zuversichtlich, dieses Ziel durch die Täterermittlung und Inregressnahmen zu erreichen.
„Die Sicherheit aller Zuschauer in den Stadien hat absolute Priorität, dieser Verantwortung sind wir uns als Veranstalter sehr bewusst. Unabhängig davon sind wir der Überzeugung, dass die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB dringend überarbeitet werden muss, weil durch die Verbandsstrafen für Zuschauerfehlverhalten keinerlei präventive Wirkung erzielt wird. Die Vereine müssen für Verfehlungen Dritter bezahlen, welche sie nicht verursacht haben. Darüber hinaus braucht es aus unserer Sicht eine Rückkehr zu einem ehrlichen Dialog zwischen Verband, den Vereinen und Fanvertretern, denn die aktuelle Situation kann keine der genannten Parteien zufriedenstellen.“