Verbote im EINTRACHT-STADION

Siehe Stadionordnung und Allgemeine Ticket – Geschäftsbedingungen (ATGB). 

Ferner gelten weiterhin die Sicherheitsbestimmungen von DFB/DFL, so dass folgende Sachen und Gegenstände nicht ins EINTRACHT-STADION mitgenommen werden dürfen:

Waffen jeder Art, Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können, Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen, Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind, sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer, Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände, mechanisch betriebene Lärminstrumente, Speisen und Getränke, Tiere, Laserstifte, Schriftstücke, Zeichnungen, Symbole oder Fahnen politischer, ideologischer oder werblichen Charakters sowie sämtliche Gegenstände, die kommerziellen Zielen dienen und von Dritten gesehen werden können, rassistisches, fremdenfeindliches oder rechtsradikales Propagandamaterial.

Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als 1,50 Meter sind oder deren Durchmesser größer als 3 cm ist, können nur in Verbindung mit einem Fahnenpass mitgeführt werden.