Am 19. Juli 2026 endete die Anmeldefrist für die Auswärtsdauerkarte der Saison 2026/2027. Alle eingereichten Anträge wurden geprüft und alle erfolgreichen Antragsteller sind schriftlich per Mail benachrichtigt worden.
Eintracht Braunschweig freut sich über das große Interesse und bedankt sich schon jetzt bei allen Allesfahrern für die Unterstützung bei sämtlichen Auswärtsspielen unserer Mannschaft.
Auf eine erfolgreiche, positive und stimmungsvolle Saison 26/27.
Die wichtigsten Fragen im Überblick
Mit der Bestellung der ADK erwirbt der Kunde das Recht und die Pflicht, verbindlich und kostenpflichtig für jedes von der ADK umfasste Auswärtsspiel von Eintracht Braunschweig (2. Bundesliga inklusive möglicher Relegationsspiele, optional können Auswärtsspiele im DFB-Pokal hinzugebucht werden) in einer Saison maximal eine Auswärtskarte zu erwerben.
Es werden die Ticketkategorien Stehplatz und Sitzplatz angeboten.
Ab Montag, dem 13. Juli 2026 beginnt die freie Vergabe der Auswärtsdauerkarte durch Eintracht Braunschweig für die kommende Spielzeit. Anmeldungen zur Auswärtsdauerkarte 2026/27 können über das Antragsformular abgegeben werden. Bis Sonntag, dem 19. Juli 2026 besteht die Möglichkeit, den Antrag per E-Mail an adk@eintracht.com, per Post oder persönlich im Stadion-Fanshop vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Unterschrift des Antragstellers ist für die Annahme zwingend erforderlich. Alle Anträge aus der Auswärtsdauerkartenvergabe werden gesammelt und nach Fristende ausgewertet bzw. bearbeitet. Alle erfolgreichen Antragsteller werden per E-Mail benachrichtigt. Eintracht Braunschweig weist alle antragstellenden Fans ausdrücklich darauf hin, die ATGB der Auswärtsdauerkarte zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen!
Der Verwahrungsbetrag fungiert als Pfand. Wird ein Ticket für ein Auswärtsspiel nicht abgeholt, so wird ein Anteil von 25% vom gesamten Verwahrungsbetrag abgezogen. Sollte dies ein zweites Mal geschehen, erlischt die Auswärtsdauerkarte und der Verwahrungsbetrag verfällt. Der Verwahrungsbetrag beträgt 60,00 Euro (Stehplätze) bzw. 90,00 Euro (Sitzplätze) und wird bei Antragsstellung umgehend fällig (erst mit Erhalt der Verwahrungsbetrag ist ein Antrag vollständig!). Am Saisonende wird der restliche Betrag ausgezahlt. Eine Überschreibung des Betrags in die neue Saison ist nicht möglich.
Bankverbindung:
Eintracht Braunschweig GmbH & Co KGaA
Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg
IBAN: DE78 2699 1066 6011 9500 02
Verwendungszweck: Vorname, Name, Verwahrungsbetrag ADK
Ja, die Karten können per Einwurf-Einschreiben zugestellt werden. Die Versandkosten betragen 4,50€ pro Kartenversand. Dazu muss bei Eintracht Braunschweig GmbH & Co KGaA ein SEPA-Mandat eingereicht werden. Dieses Verfahren gilt nur für Hardtickets. Wenn die Ausgabe ausschließlich über digitale Tickets erfolgt, muss jeder ADK-Inhaber sein Ticket über den Auswärts-Ticketshop oder über sonstige Ausgabe-/Vergabestellen von Eintracht Braunschweig autorisierten Dritten selbst buchen.
Sollte eine Abbuchung scheitern, werden dem Kontoinhaber eine zusätzliche Gebühr von 10,00€ in Rechnung gestellt. Dieses gilt pro gescheitertem Lastschriftverfahren.
Es erfolgt eine zeitnahe Info, via E-Mail, mit dem exakten Zeitraum vor dem jeweiligen Auswärtsspiel. Die Karten liegen grundsätzlich von Vorverkaufsstart bis Vorverkaufsende des jeweiligen Spieltages abholbereit im Stadion-Fanshop. Diejenigen die eine Versandoption gewählt haben, erhalten in dem genannten Zeitraum ihr Ticket per Post.
Im Stadion-Fanshop. Die Bezahlung ist in bar oder per EC-Karte möglich.
Wird eine Karte nicht abgenommen, wird von der gezahlten Kaution ein festgelegter Betrag abgezogen. Wird ein zweites Mal ein Ticket nicht abgenommen, ist Eintracht Braunschweig berechtigt, die ADK des Inhabers zu kündigen und den gezahlten Verwahrungsbetrag aus Kostengründen einzubehalten (siehe oben). Im Kündigungsfall ist der Zuschauer zum Erwerb einer ADK für die nächsten zwei Spielzeiten gesperrt.
Nein, das ist nicht möglich. Erst zur neuen Saison kann von der Karte zurückgetreten werden.
Ja, dafür ist eine Vollmacht für eine einzelne Person auszufüllen und einzureichen. Zusätzlich gibt es auch die Möglichkeit für eine Gruppenabholung.
Ja. Im Antragsformular können die entsprechenden Personen - müssen ebenfalls Besitzer oder Antragssteller einer aktuellen Auswärtsdauerkarte der Kategorie Sitzplatz sein - angegeben werden, mit denen der Auswärtsdauerkarten-Inhaber die Saison zusammensitzen möchte.
Im Falle einer Relegation ist die Reservierung und die damit verbundene Abnahmepflicht der Karte für das Auswärtsspiel miteingeschlossen (siehe ATGBA).
Ja, die Vorverkaufsgebühr beträgt 10% vom aktuellen Preis der jeweiligen Tageskarte.
Nein. Einzelkarten können nicht direkt dazu bestellt werden. Hier gilt es, den freien Ticketverkauf über die gewohnten Verkaufsstellen zu nutzen. Der Inhaber einer Auswärtsdauerkarte hat lediglich für sich selbst ein Erwerbsrecht.
Ja. Jeder Auswärtsdauerkarteninhaber erhält eine personalisierte Hartplastik-Auswärtsdauerkarte. Die Hartplastikkarte berechtigt NICHT zum Einlass in die Stadien der jeweiligen Gastgebervereine. Die Karte kann bei der Abholung der einzelnen Eintrittskarten im Fanshop am EINTRACHT-STADION zur Identitätsfeststellung vorgezeigt werden.
Vor jedem Vorverkaufsstart der jeweiligen Auswärtsspiele werden die ADK-Inhaber per Mail über die Verkaufsmodalitäten informiert. Wenn keine Hardtickets angeboten werden, bekommen die ADK-Besitzer beispielsweise einen Link oder ein print@home Ticket zum selbst ausdrucken per Mail zugeschickt oder müssen das Ticket über den digitalen Auswärts-Ticketshop selbst buchen.
Nein, die Auswärtsdauerkarte ist nicht übertragbar (siehe ATGBA).
Zur Weitergabe einzelner Tagestickets sind unbedingt die ATGBA zu beachten und einzuhalten.
Durch die unterschiedlichen Ermäßigungsgruppen der einzelnen Heimclubs werden durch den erhöhten Verwaltungsaufwand auch weiterhin keine ermäßigten Kategorien angeboten.
Bei Rückfragen wendet Euch gerne per Mail an adk@eintracht.com.
Stand Juli 2026
Alle wichtigen Formulare findet ihr hier:
ATGB Saison 2026/27
Abholvollmacht für Einzelperson
Abholvollmacht für Gruppen