Eintracht vom DFB-Sportgericht sanktioniert

Strafzahlung von 1.200 Euro aufgrund von zwei entzündeten Böller

Eintracht Braunschweig wurde vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro belegt. Während des Zweitligaspiels gegen den FC St. Pauli am 1. September 2023 entzündeten Anhänger der Eintracht zwei Böller.

Eintracht Braunschweig hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.