Ordentliche Mitgliederversammlung des BTSV Eintracht von 1895 e. V.

Heute ab 18 Uhr im EINTRACHT-STADION und virtuell

Am Freitag, dem 12. November 2021 findet um 18 Uhr (Einlass ab 17 Uhr) die diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung des BTSV Eintracht von 1895 e.V. als hybride Veranstatlung sowohl im EINTRACHT-STADION (Businessbereich der Haupttribüne) als auch virtuell statt.


Tagesordnung

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung
  2. Gedenken an die Verstorbenen
  3. Genehmigung des Protokolls der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 13. November 2020
  4. Genehmigung des Protokolls der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 20. Juli 2021
  5. Ehrungen
  6. Feststellung der stimmberechtigten Mitglieder
  7. Berichte des Präsidiums
  8. Entgegennahme des Jahresabschlusses 2020/2021
  9. Bericht der Rechnungsprüfer
  10. Bericht des Aufsichtsrates der Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA sowie der Eintracht Braunschweig Management GmbH
  11. Aussprache zu den Berichten
  12. Entlastung des Präsidiums
  13. Entlastung des Aufsichtsrates der Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA sowie der Eintracht Braunschweig Management GmbH
  14. Neuwahl des Präsidiums, des Vorstands, des Ehrenrates und der Rechnungsprüfer
  15. Neuwahl des Fanvertreters zum Aufsichtsrat
  16. Änderungen der Satzung des BTSV Eintracht von 1895 e.V.
  17. Änderung der Satzung der Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA
  18. Änderung der Satzung der Eintracht Braunschweig Management GmbH
  19. Sonstige Anträge
  20. Verschiedenes


Stimmberechtigt sind gemäß § 12 Abs. 4 der Satzung nur aktive Mitglieder, passive Mitglieder und Ehrenmitglieder, die am Tag der Versammlung das 18. Lebensjahr vollendet haben und die am 12. August 2021 bereits Vereinsmitglieder waren (3-Monatsfrist) und den Mitgliedsbeitrag entrichtet haben. Ein Anspruch auf Zutritt zur Versammlung ist von der Vorlage des gültigen Mitgliedsausweises abhängig.

Die Niederschriften der Mitgliederversammlungen (zu Tagesordnungspunkt 3. und 4.) und der Jahresabschluss des Vereins (zu Tagesordnungspunkt 8.) liegen in der Zeit vom 5. November bis 19. November 2021 in der Geschäftsstelle des Vereins zur Ansicht aus.

Zu Tagesordnungspunkt 16: Die Anträge auf Änderung der Satzung betreffen folgende Regelungen:

  • § 17 (2) Vorstand/Wahlvorschlag für die Aufsichtsräte: Der Präsident des BTSV Eintracht von 1895 e.V. soll zugleich Vorsitzender der Aufsichtsräte der Tochtergesellschaften sein.
  • § 16 Präsidium: Zur Leitung der Geschäftsstelle soll ein oder mehrere besondere Vertreter bestellt werden können.
  • § 15 Mitgliederversammlung: Mitgliederversammlungen können ungeachtet gesetzlicher Bestimmungen in digitaler oder hybrider Form durchgeführt werden. Zudem sollen Beschlüsse schriftlich gefasst werden können.
  • §15 (3) Mitgliederversammlung in Verbindung mit §18 Informationsveranstaltung Fördermitglieder: Erhöhung der Anzahl von Mitgliedern zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung. Einführung einer jährlichen Informationsveranstaltung für alle Mitglieder.
  • §15 (6) in Verbindung mit §2 (3) der Geschäftsordnung: Änderung der notwendigen Mehrheiten bei Wahlen.
  • §16 (3) Präsidium: Änderung des Verfahrens zur Bestimmung eines/einer neuen Vizepräsidenten/Vizepräsidentin bei dessen/deren vorzeitigem Ausscheiden.


Zu Tagesordnungspunkt 17: Die Anträge auf Änderung der Satzung betreffen folgende Regelungen:

  • §12 und §13: Änderung und Anpassung der Vorschriften zu Fristen und Formen von Einladungen bzw. Beschlussfassungen für den Aufsichtsrat der Tochtergesellschaft.

Zu Tagesordnungspunkt 18: Die Anträge auf Änderung der Satzung betreffen folgende Regelungen:

  • §6, §9 und §10: Angleichung der Regelungen in der Satzung der Eintracht Braunschweig Management GmbH mit der unter TOP 17 neu gefassten Änderung.


Die entsprechenden Beschlussvorlagen liegen in der Zeit vom 5. November bis 19. November 2021 in der Geschäftsstelle des Vereins zur Ansicht aus.

Zu Tagesordnungspunkt 19: Gegebenenfalls bis 22. Oktober 2021 eingereichte Anträge liegen in der Zeit vom 5. November bis 19. November 2021 in der Geschäftsstelle des Vereins zur Ansicht aus.