Alles Wissenswerte um die ordentliche Mitgliederversammlung 2021

Berichte, Ehrungen, Wahlen und Abstimmungen

Am gestrigen Freitag, dem 12. November 2021 fand im Businessbereich des EINTRACHT-STADIONs die ordentliche Mitgliederversammlung des BTSV Eintracht von 1895 e.V. statt. In diesem Jahr wurde Veranstaltung – wie bereits im Sommer – aufgrund der Corona-Pandemie in hybrider Form durchgeführt, was bedeutete, dass Mitglieder sowohl im Businessbereich in präsenter Form als auch virtuell an der Versammlung teilnehmen konnten.

Der Präsident des Gesamtvereins, Christoph Bratmann, begrüßte mit einer Rede die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die den Weg zum EINTRACHT-STADION gefunden hatten oder sich online über ihre Endgeräte den Live-Stream anschauten. "Wir werden sicherlich einige Diskussionen haben, ich hoffe dabei sehr, dass wir kritisch, aber konstruktiv miteinander umgehen", so Bratmann. Nach dem er einen kurzen Überblick über die wichtigsten Punkte des Abends gegeben hat, folgte eine kurze Begrüßung durch Chef-Trainer Michael Schiele. Er wünschte den Teilnehmern einen guten Austausch und eine erfolgreiche Mitgliederversammlung. Zudem gab er bekannt, dass auch die gesamte Profimannschaft anwesend sei und die Veranstaltung im Presseraum des EINTRACHT-STADIONs verfolge, da sie aufgrund der aktuellen pandemischen Lage nicht persönlich im Saal dabei sein konnte.

Nach der Feststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung wurde zunächst über den gestellten Antrag zur Einzelwahl und geheimen Wahl vom Leiter der Fanabteilung, Mario Goldmann, abgestimmt. Der Antrag erreichte die notwendige Mehrheit und ihm wurde somit von der Mitgliederversammlung stattgegeben. Im Anschluss wurde den verstorbenen Mitgliedern mit einem Moment der Stille gedacht. Es folgte die Genehmigung des Protokolls der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 27. Dezember 2019 sowie des Protokolls der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 20. Juli 2021, danach standen die Ehrungen auf dem Programm, die Kay-Uwe Rohn, Vizepräsident Abteilungen, durchführte. Dabei wurden in diesem Jahr die Ehrungen für 25-jährige Mitgliedschaft ausgesetzt, da sie zuletzt im Gegensatz zu den anderen Würdigungen immer ein Jahr im Voraus durchgeführt worden sind und somit nun an die Ehrungen der 50-jährigen Mitgliedschaft angepasst werden. Zusätzlich erhielt Detlev Schroeder die silberne Verdienstnadel und Johann Reinders die goldene Verdienstnadel des Vereins für ihren ehrenamtlichen Einsatz und ihr großartiges Engagement für die Eintracht.

Goldene Ehrennadel für 50 Jahre Mitgliedschaft

  • Peter Adler
  • Bernd Großer
  • Horst Kopitzke
  • Hannelore Mönig
  • Waltraud Ochmann
  • Elfriede Sievers
  • Maria Welstphal
  • Eugen Zysko

Goldene Verdienstnadel

  • Johann Reinders

Silberne Verdienstnadel

  • Detlev Schroeder

Berichte des Präsidiums und Aufsichtsrates

Nach der Feststellung der stimmberechtigten Mitglieder (438 im Online-Portal + 15 Mitglieder mit schriftlichen Unterlagen im Saal) standen die Berichte des Präsidiums des BTSV Eintracht von 1895 e.V. auf der Tagesordnung sowie im Anschluss die Entgegennahme des Jahresabschlusses 2020/2021 und der Bericht der Rechnungsprüfer. In seinem Bericht zur Lage in den unterschiedlichen Abteilungen des Vereins zeigte sich Kay-Uwe Rohn erfreut über den Zusammenhalt bei der Eintracht: „Durch die Corona-Pandemie war spürbar alles anders. Ein Verein ist es nicht gewohnt, sich so zu verändern. Trotz dessen haben wir viele Kräfte, die in dieser Situation viele Lösungen gefunden und eine Menge Motivation für die Mitglieder aufgebracht haben. Trotz Frust wurde sich enorm weiterentwickelt. Es gibt viele neue wunderbare Ansätze in den verschiedenen Abteilungen.“

Danach folgte der Bericht des Aufsichtsrates der Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA sowie der Eintracht Braunschweig Management GmbH. Die Jahresergebnisse gibt es hier im Überblick.

Rainer Cech, Vizepräsident Finanzen des BTSV, zieht Fazit des vergangenen Jahres

Die Kapitalgesellschaft schließt das Geschäftsjahr 2020/2021 mit einem Verlust von rund 800 Tausend Euro (Vorjahr – 2,3 Millionen Euro) ab. Der BTSV Eintracht von 1895 e.V. hat das Vereinsjahr 2020/2021 erneut mit einem positiven Ergebnis mit einem Überschuss von 29 Tausend Euro (Vorjahr: Überschuss von 64 Tausend Euro) beendet.

"Der Verein steht bei stabiler Mitgliederentwicklung sehr gut da. Für die Tochtergesellschaft ist die finanzielle Situation herausfordernd, aber beherrschbar. Die Voraussetzung dafür ist aber, dass wir weiterhin auf allen Ebenen des Vereins in einem guten Miteinander arbeiten, um letztendlich das notwendige Vertrauen aller Teilhaber (Stakeholder) in unsere Eintracht aufrecht zu erhalten.", so Cech. Einen besonderen Dank richtete der Vizepräsident auch an die die Fans für ihre großartige Unterstützung: „Ich möchte mich explizit bei allen Käufern der Soli-Dauerkarte bedanken. Ein großes Dankeschön für die Solidarität, die wir erfahren durften.“

Entlastung Präsidium und Aufsichtsrat

Auf zwei Anträge hin, die die Mitglieder annahmen, wurden die Abstimmungen zur Entlastung des Präsidiums des BTSV Eintracht von 1895 e.V. und des Aufsichtsrates der Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA nach deren jeweiligen Berichten einzeln und geheim durchgeführt. Im Rahmen der Abstimmungen wurden mit Christoph Bratmann, Kay-Uwe Rohn, Dennis Kruppke, Rainer Cech, Sebastian Ebel und Axel Ditzinger alle Mitglieder des Präsidiums entlastet. Zudem wurden auch die Mitglieder des Aufsichtsrates in Persona Christoph Bratmann, Sebastian Ebel, Frank Fiedler, Uwe Fritsch, Dr. Philipp Lehmann, Julien Mounier, Rainer Ottinger, Tobias Rau, Thomas Ritterbusch und Katja Wittfoth von den Teilnehmern der OMV entlastet.

Neuwahl des Präsidiums

Der nächste Tagesordnungspunkt sah zunächst die Wahl des Präsidenten sowie anschließend des Präsidiums vor. Die Versammlung folgte dabei nicht dem Vorschlag des Wahlausschusses und stimmte gegen eine weitere Amtszeit von Christoph Bratmann als Präsident des BTSV Eintracht von 1895 e.V. (227 Ja-Stimmen, 254 Nein-Stimmen, 11 Enthaltungen).

Daraufhin wurde die Veranstaltung kurz unterbrochen. Nach der Pause wurde bekannt gegeben, dass der Wahlausschuss an diesem Abend nicht zusammen treten und einen neuen Kandidaten ernennen würde. Dann trat Rainer Cech an das Rednerpult und verkündete die gemeinsame Entscheidung, dass sowohl er als auch die drei weiteren Kandidaten für die Wahl des Präsidiums, Nicole Kumpis (Erste Vizepräsidentin), Kay-Uwe Rohn (Vizepräsident Abteilungen) und Benjamin Kessel (Vizepräsident Fußball), sich an diesem Abend nicht mehr zur Wahl stellen werden. Bis neue Kandidaten durch den Wahlausschuss nominiert und im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung gewählt werden, bleibt in einem solchen Fall das aktuelle als geschäftsführendes Präsidium im Amt.

Das Präsidium beantragte aufgrund der Umstände die Vertagung der Mitgliederversammlung. Dieser Antrag wurde von den Mitgliedern mit einer einfachen Mehrheit abgelehnt. Die Veranstaltung wurde somit der Tagesordnung entsprechend fortgesetzt.

Es folgte die Neuwahl der Kandidaten für den Vorstand, bei der jedoch nur Jörg Schreiner mit einer Mehrheit in sein Amt als Sportwart gewählt wurde. Ursula Blumenberg, Wolf-Rüdiger Busch, Gerald Gaus und Johann Reinders hatten sich im Vorfeld entschlossen, kurzfristig an diesem Abend nicht mehr für ihr Amt anzutreten.

Als letzten Teil des Tagesordnungspunktes beschloss die Mitgliederversammlung noch die Neuwahl des Ehrenrates und die Neuwahl der beiden Rechnungsprüfer Klaus Schroeder und Thomas Kühnemann.

Der Tagesordnungspunkt 15, die Neuwahl eines Fanvertreters in den Aufsichtsrat, entfiel. Die Fanabteilung hatte keinen Kandidaten für den Aufsichtsrat nominiert. Das Mandat bleibt bis zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2022 frei.

Anträge auf Änderungen der Satzung

Die Tagesordnungspunkte 16 bis 18 beinhalteten Änderungen der Satzung des BTSV Eintracht von 1895 e.V. Die Mitgliederversammlung stimmte im Saal und online über folgende Anträge ab:

  • § 17 (2) Vorstand/Wahlvorschlag für die Aufsichtsräte: Der Präsident des BTSV Eintracht von 1895 e.V. soll zugleich Vorsitzender der Aufsichtsräte der Tochtergesellschaften sein.

Dieser Antrag beinhaltete, dass der Präsident des gemeinnützigen Vereins den Vorsitz im Aufsichtsrat der Tochtergesellschaften Eintracht Management GmbH und Eintracht Braunschweig GmbH und Co. KGaA innehaben muss und nicht, wie derzeit geregelt, lediglich Mitglied in diesem Gremium ist.

Der Antrag wurde abgelehnt. Eine hierfür benötigte Zweidrittelmehrheit fand sich nicht.

  • § 16 Präsidium: Zur Leitung der Geschäftsstelle soll ein oder mehrere besondere Vertreter bestellt werden können.

Um der positiven Entwicklung des Gesamtvereins Rechnung zu tragen, sollten mit diesem Antrag Weichenstellungen für die Zukunft vollzogen werden. Die Benennung von besonderen Vertretern beschleunigt Prozesse in der Verwaltung und dient damit einer effizienteren Vereinsführung und -entwicklung. Die Aufgaben und Kompetenzen des besonderen Vertreters beziehen sich ausschließlich auf solche Tätigkeiten, die die Leitung der Geschäftsstelle des Vereins mit sich bringt. Sie werden im Einzelnen durch eine Geschäftsordnung geregelt.

Diesem Antrag wurde mit der nötigen Zweidrittelmehrheit zugestimmt.

  • § 15 Mitgliederversammlung: Mitgliederversammlungen können ungeachtet gesetzlicher Bestimmungen in digitaler oder hybrider Form durchgeführt werden. Zudem sollen Beschlüsse schriftlich gefasst werden können.

Mit diesem Antrag sollte es möglich gemacht werden, auch in Zukunft Mitgliederversammlungen des BTSV in digitaler oder hybrider Form durchführen zu können, um möglichst vielen Mitgliedern die Teilnahme zu ermöglichen. Aktuell ist dies nur aufgrund der Corona-Pandemie möglich.

Diesbezüglich lag ein eingereichter Gegenantrag vor, bei dem es darum ging, dass Mitgliederversammlungen nur in persönlichem und direktem Austausch stattfinden sollten und bei etwaigen Änderungen der Vorstand eine Erklärung für die festgelegte Durchführungsweise abgeben muss.

Beide Anträge wurden von der Mitgliederversammlung abgelehnt. Damit werden die Mitgliederversammlungen zukünftig weiterhin ausschließlich in präsenter Form stattfinden, sofern es keine anderen gesetzlichen Regelungen für Veranstaltungen gibt.

  • §15 (3) Mitgliederversammlung in Verbindung mit §18 Informationsveranstaltung Fördermitglieder: Erhöhung der Anzahl von Mitgliedern zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung. Einführung einer jährlichen Informationsveranstaltung für alle Mitglieder.

Neben der ordentlichen Mitgliederversammlung soll eine zweite Veranstaltung für Mitglieder im Sommer jeden Jahres verpflichtend in der Satzung verankert werden, um eine regelmäßige Aussprache zu allen, den Verein und die Mitglieder betreffenden Themen verbindlich zu organisieren. Ein zweiter Aspekt des Antrages behandelt das Quorum. Zurzeit ist es mit 100 stimmberechtigten Mitgliedern (oder fünf Prozent) möglich, eine außerordentliche Mitgliederversammlung mit ihrer Unterschrift zu beantragen. Aktuell steht der Verein bei ca. 2.200 stimmberechtigten Mitgliedern. Fünf Prozent entsprechen daher ca. 110 Mitglieder. Die beantragte Streichung des bisherigen absoluten Betrages für ein Quorum soll der Dynamisierung des Mitgliederwachstums Rechnung tragen und auf zehn Prozent festgelegt werden.

Da allerdings ein weiterer Antrag zu dieser Abstimmung im TOP 16 eingereicht worden war, stimmte die Mitgliederversammlung zunächst darüber ab, ob der eigentliche Antrag in zwei Wahlen aufgeteilt und somit einzeln über die Einführung der Informationsveranstaltung und Erhöhung der Mitgliederzahl für die Einberufung einer außerordentlichen Versammlung abgestimmt werden sollte. Diesem wurde mit einer Mehrheit stattgegeben.

Dem Antrag hinsichtlich der Informationsveranstaltung wurde daraufhin einzeln mit der nötigen Zweidrittelmehrheit zugestimmt. Dem Antrag bezüglich der Erhöhung des absoluten Betrages für ein Quorum erhielt von der Mitgliederversammlung nicht die nötige Zweidrittelmehrheit.

  • §15 (6) in Verbindung mit §2 (3) der Geschäftsordnung: Änderung der notwendigen Mehrheiten bei Wahlen.

Es gibt bei Wahlen unterschiedliche Regelungen zwischen Satzung und Geschäftsordnung. Dies sollte durch den Antrag angeglichen werden (Vergleiche einfache Mehrheit, absolute Mehrheit).

Der Antrag erreichte nicht die nötige Zweidrittelmehrheit und wurde somit abgelehnt.

  • §16 (3) Präsidium: Änderung des Verfahrens zur Bestimmung eines/einer neuen Vizepräsidenten/Vizepräsidentin bei dessen/deren vorzeitigem Ausscheiden.

Dieser Antrag drehte sich darum, ob die Mitglieder des Präsidiums bis zur Neuwahl im Amt bleiben. Sollte ein Vizepräsident vor Beendigung der regulären Amtszeit ausscheiden, wird der Posten durch Vorstandsbeschluss bis zum Ende der regulären Amtszeit nachbesetzt. Nach diesem Antrag soll in solch einem Fall die sofortige Nachwahl durch die Mitglieder bei der nächsten ordentlichen Jahreshauptversammlung stattfinden, sofern die restliche Amtsperiode noch mehr als zwölf Monate beträgt.

Dem Antrag wurde mit der nötigen Zweidrittelmehrheit zugestimmt.

  • §12 und §13: Änderung und Anpassung der Vorschriften zu Fristen und Formen von Einladungen bzw. Beschlussfassungen für den Aufsichtsrat der Tochtergesellschaft.
  • §6, §9 und §10: Angleichung der Regelungen in der Satzung der Eintracht Braunschweig Management GmbH mit der unter TOP 17 neu gefassten Änderung.

Bei diesen Änderungsanträgen ging es darum, die Kommunikation und Beschlussfassung im Aufsichtsrat an die Möglichkeiten des digitalen Zeitalters anzupassen.

Diesen Anträgen wurde jeweils mit der nötigen Zweidrittelmehrheit zugestimmt.

Da keine weiteren Anträge eingereicht wurden, wurde Tagesordnungspunkt 19 "Sonstige Anträge" gestrichen.

Im letzten Punkt "Verschiedenes“ hatten die Mitglieder noch einmal die Möglichkeit, von ihrem Rederecht Gebrauch zu machen, ließen diese Möglichkeit aber verstreichen.

Im Anschluss schloss Christoph Bratmann die Sitzung für alle Mitglieder.

Gegen Mitternacht endete die hybride Veranstaltung im Business-Bereich des EINTRACHT-STADIONs.

Mitgliederversammlung am 12. November