DFB-Sportgericht sanktioniert die Derby-Vorkommnisse aus der Rückrunde
Eintracht muss 129.350 Euro zahlen
Eintracht Braunschweig wurde vom DFB-Sportgericht wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger beim Derby am 14. April 2024 mit einer Geldstrafe in Höhe von 129.350 Euro belegt.
Von diesem Betrag dürfen 43.000 Euro für sicherheitstechnische und/oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden.
Eintracht Braunschweig hat das Urteil akzeptiert. Es ist rechtskräftig.
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