Oberverwaltungsgericht Lüneburg hebt Zuschauerbeschränkung auf

Bis zu 8.700 Zuschauer im EINTRACHT-STADION möglich - Konzept beim Gesundheitsamt Braunschweig eingreicht

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat dem von Eintracht Braunschweig, dem SV Meppen und dem VfL Osnabrück eingereichten Normenkontrolleilantrag weitestgehend stattgegeben und § 11 Abs. 6 der Niedersächsischen Verordnung vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die drei Vereine beantragen nun für kurzfristig anstehenden Heimspiele eine Zuschauerzulassung von 50 Prozent der Stadionkapazität bei den lokal zuständigen Behörden.

„Wir sind sehr froh, dass das Oberverwaltungsgericht unserer Argumentation gefolgt ist. Damit wollten wir ja keine Sonderrolle für den Profifußball erwirken, sondern in Niedersachsen die gleichen Chancen haben, wie die Vereine aus anderen Bundesländern. Es freut uns auch für unsere Fans sehr, die nun die Möglichkeit haben, als 12. Mann unsere Mannschaft zu unterstützen“, so Wolfram Benz, Sprecher der Geschäftsführung der Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA. „Mit der heutigen Entscheidung werden wir und unsere Fans weiterhin sehr verantwortungsbewusst umgehen. Aktuell haben wir unser Hygienekonzept für 8.700 Zuschauer – welches in dieser Saison im EINTRACHT-STADION in ähnlicher Form bereits erfolgreich umgesetzt worden ist, beim Braunschweiger Gesundheitsamt zur Freigabe eingereicht.“

Die in der Corona-Verordnung vorgesehene Beschränkung auf maximal 500 Personen ist nach Auffassung des Oberverwaltungsgericht Lüneburg unabhängig von der jeweiligen Kapazität und der Lage sowie Ausgestaltung des jeweiligen Veranstaltungsortes auch unter Berücksichtigung des derzeitigen Infektionsgeschehens unangemessen und stellt einen verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Eingriff in die grundrechtlich geschützte Berufsausübungsfreiheit der drei Antragsteller dar. Damit ist das Oberverwaltungsgericht der Antragsbegründung der drei Vereine gefolgt, den stellvertretend Rechtsanwalt Jan Kuhlmann von der mandatierten Osnabrücker Rechtsanwaltskanzlei Roling & Partner eingereicht hatte.

Eintracht Braunschweig, der SV Meppen und der VfL Osnabrück haben sich zu Beginn dieser Woche mit einem Normenkontrolleilantrag gegen die Beschränkung der Teilnehmerzahl an Veranstaltungen unter freiem Himmel gewendet, soweit danach jedenfalls an Fußballspielen nicht bei einer maximalen Auslastung der Veranstaltungsstätte von 50 Prozent bzw. bis zu 10.000 Menschen teilnehmen dürfen.

Die drei Vereine haben bereits für die jeweiligen Heimspiele an diesem (Eintracht Braunschweig und SV Meppen) und dem nächsten Wochenende (VfL Osnabrück) die Zuschauerzulassung von 50 Prozent der jeweiligen Stadionkapazität bzw. in Braunschweig 8.700 Zuschauer mit einem entsprechenden Hygienekonzept bei den lokal zuständigen Behörden beantragt, denen in einer Einzelfallentscheidung die Festlegung der maximal zulässigen Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen unter freiem Himmel mit mehr als 500 Teilnehmern obliegt. Der Antrag des SV Meppen ist bereits genehmigt.

Die Entscheidung des Braunschweiger Gesundheitsamtes fällt im Laufe des Tages. Eintracht Braunschweig wird anschließend schnellstmöglich über die Ticket-Vergabe sowie die Hygienevorschriften informieren. Die 8.700 Zuschauer ergeben sich aus der Anordnung im vorgeschriebenen Schachbrettmuster.  

Die Außervollzugsetzung der absoluten Obergrenze der Teilnehmerzahl für Veranstaltungen unter freiem Himmel wirkt nicht nur zugunsten von Eintracht Braunschweig, dem SV Meppen und dem VfL Osnabrück. Sie ist vielmehr in ganz Niedersachsen allgemeinverbindlich.