Wichtige Information zur anstehenden Mitgliederversammlung
OMV findet am 16. November 2025 statt
Im Rahmen der Vorbereitung der anstehenden Mitgliederversammlung des BTSV Eintracht von 1895 e.V. am 16. November 2025, auf der unter anderem Wahlen für das Präsidium und den Aufsichtsrat stattfinden, hat der Wahlausschuss am 6. und 7. Oktober 2025 die eingegangenen Bewerbungen gesichtet und bewertet. Dabei hatte jede Bewerberin und jeder Bewerber die Möglichkeit, sich auch persönlich vorzustellen und seine Motivation darzulegen.
Im Nachgang an diese Sitzungen wurde eine rechtliche Prüfung der Aufgaben und Befugnisse des Wahlausschusses veranlasst. Hintergrund war die Frage, in welchem Umfang der Ausschuss über die Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern zur Wahl entscheiden darf.
Das Ergebnis dieser juristischen Bewertung:
Dem Wahlausschuss obliegt nach der Satzung des Vereins in erster Linie eine organisatorische Aufgabe – insbesondere die Entgegennahme und formale Prüfung der Bewerbungen. Eine Entscheidung darüber, ob sich eine Bewerberin oder ein Bewerber zur Wahl stellen darf, fällt hingegen, laut aktueller Satzung, nicht in seine Zuständigkeit.
In einem Fall hatte sich der Wahlausschuss gegen die Aufstellung eines Bewerbers für das Amt des Vizepräsidenten Abteilungen ausgesprochen und dies dem Bewerber persönlich mitgeteilt. Im Zusammenhang mit der Besetzung von Präsidiumsmandaten ist das Präsidium nicht im Wahlausschuss vertreten. Nach der nun vorliegenden rechtlichen Einschätzung steht es dem Bewerber jedoch frei, sich am 16. November 2025 auf der Mitgliederversammlung zur Wahl zu stellen.
Um allen Kandidatinnen und Kandidaten die gleiche Möglichkeit einzuräumen, ihre Bewerbung und Motivation darzustellen, wird das Präsidium kurzfristig ein Gespräch mit dem betreffenden Bewerber führen. Über das Ergebnis und die weiteren Schritte werden wir anschließend zeitnah informieren.
Ziel des Präsidiums ist es, die anstehenden Wahlen satzungsgemäß, transparent und fair vorzubereiten – und dabei größtmögliche Klarheit für alle Beteiligten zu schaffen.
Zukunft des Wahlausschusses
Unabhängig von der juristischen Einschätzung hat die Satzungskommission des Vereins bereits im Jahresverlauf einen Satzungsänderungsantrag bezüglich des Wahlausschusses auf den Weg gebracht. So soll das Gremium verkleinert werden, um so flexibler agieren zu können. Zudem beinhaltet die Satzungsänderung auch, dass das Gremium mit einer Mehrheit von zwei Dritteln Bewerber/innen zur Wahl aufstellen bzw. ablehnen kann.
Im zweiten Schritt werden dem Gremium im Rahmen einer Ordnung Rahmenbedingungen für Bewerberinnen und Bewerber an die Hand gegeben. Diese Kriterien, ebenso wie die Satzungsänderungen wurden in einer größeren Umfrage unter den Mitgliedern im Sommer abgefragt und im Nachgang zur Mitgliederversammlung in einer Wahlausschussordnung zusammengefasst.